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Beratung, Schule, Verlag

Behandlersicht (Sehen Sie hier die Patientenübersicht & die allgemeinen Softwarefeatures):

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HILFS-ERKLÄRUNGSVIDEO PATIENTENVERWALTUNG, HOCHLADEN VON DOKUMENTEN, BERICHTEN, RECHNUNGEN

  • Kalenderansicht: Die Terminierung ist in unterschiedlichen Zeitfenstern möglich (15-Minuten-Taktung).
  • Arbeitszeiten festlegen: Es ist möglich mehrer Pausen einzutragen.
  • Ausnahmen zu Arbeitszeiten hinzufügen: Wenn Sie mal am Abend einen Patienten als Notfall dran hängen müssen.
  • Urlaub, Krankheit, Fortbildung eintragen:
  • Beratungsform/Behandlung anlegen: Hier können Sie die Anzahl, der Termine die maximal von einem Kunden pro Behandlungsform gebucht werden können festlegen und zusätzlich andere Stornierungszeiträume eintragen. Ebenso können Sie hier eintragen, ob eine andere Behandlungsform vorher gebucht werden soll (z.B. Einen Ersttermin, der 90 Minuten dauert, wenn die eigentliche Behandlung 60 Minuten dauert). Falls diese Behandlung nur zu bestimmten Zeiten oder Räumen buchbar ist, dann können Sie das auch hier eintragen.
  • Benachrichtigungen: Hier könenn Sie eingeben, wenn Sie per Mail benachrichtigt werden wollen, wenn ein Patient einen Termin vereinbart, storniert oder verschiebt.
  • Praxisdaten: Hier finden Sie zusätzlich den Link zum einfügen auf Ihrer Internetseite.
  • Praxiseinstellungen: Hier können Sie einstellen, wie viel Termine allgemein ein Patient sich vergeben darf (Häufig nutzen Patienten einen Account für die ganze Familie) und wie viel Stunden vor dem Termin eine Stornierung möglich ist.
  • Raumplan: Sie können in unterschiedlichen Räumen verschiedenen Behandlungen takten (Infusionen, Beratung, Behandlung, Geräte, etc.)
  • Mitarbeiter anlegen: Hier legen Sie Ihre Mitarbeiter über die Mailadresse an: Eine Raum- und Behandlungszuordnung ist hier ebenfalls möglich.
  • Hier laden Sie die Rechnung und evtl. ein Dokument oder Bericht zur Behandlung gemäß § 630f Abs. 1 BGB für den Patienten hoch, Diese Daten werden gemäß der DSGVO/BDSG (Die Patientendokumentation muss aufbewahrt werden, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO) oder einer Löschung satzungsgemäße oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (§ 35 Abs. 3 BDSG). Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO definiert auch für Patienten das „Recht auf Vergessenwerden“. Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Dennoch darf die Patientendokumentation nicht sofort nach Behandlungsende vernichtet werden. Ist die Zehnjahresfrist erfüllt, sollte geprüft werden, ob die Unterlagen vernichtet werden können. Allerdings gibt es für bestimmte Patientenunterlagen längere Fristen. So sieht z. B. die Strahlenschutzverordnung Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren vor.) & USTG (Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz UStG.)
  • Rechtliche Angaben zur Praxis: Hier legen Sie Ihre AGB`s und die Datenschutzvereinbarung fest.
  • Vertragsdaten: Hier finden Sie Ihre Vertragsdaten mit t@imtable sowie Ihre angegebenen Bankdaten und die Kündigungsmöglichkeit.